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   OLG Frankfurt, 26.07.1979 - 7 W 42/79   

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https://dejure.org/1979,2889
OLG Frankfurt, 26.07.1979 - 7 W 42/79 (https://dejure.org/1979,2889)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26.07.1979 - 7 W 42/79 (https://dejure.org/1979,2889)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26. Juli 1979 - 7 W 42/79 (https://dejure.org/1979,2889)
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    ZPO § 6
    Streitwert: Grundstück - Auflassung - Gegenforderung

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 28.04.1970 - 6 W 83/70

    Streitwert: Grundstück - Auflassung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.07.1979 - 7 W 42/79
    Der Senat vermag sich nicht der gegenteiligen Auffassung des 6. Senats im Beschluss vom 28.04.1970 (Rpfleger 1970, 354) und der des 20. Senats vom 04.10.1972 (Rpfleger 1973, 62) anschließen.

    Die hier vertretene Auffassung entspricht der Auffassung, die u.a. von Vollkommer (Rpfleger 1970, 354) und Egon Schneider (MDR 1974, 182, sowie "Streitwert", 4. Aufl., Stichwort: "Auflassung", Rdn. 3) vertreten wird.

  • OLG Frankfurt, 04.10.1972 - 20 W 517/72

    Streitwert: Grundstück - Auflassung - Umschreibung des Eigentums

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.07.1979 - 7 W 42/79
    Der Senat vermag sich nicht der gegenteiligen Auffassung des 6. Senats im Beschluss vom 28.04.1970 (Rpfleger 1970, 354) und der des 20. Senats vom 04.10.1972 (Rpfleger 1973, 62) anschließen.
  • OLG Braunschweig, 19.07.1973 - 1 U 26/73

    Streitwert: Herausgabe - Gegenleistung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.07.1979 - 7 W 42/79
    Bei wirtschaftlicher Betrachtung bestand der Streitgegenstand lediglich in der bestrittenen Gegenforderung (vgl. auch Beschluss des OLG Braunschweig vom 19.07.1973 in NJW 1973, 1982).
  • KG, 11.04.1968 - 1 W 691/68

    Streitwert: Grundstück - Herausgabe - Räumung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.07.1979 - 7 W 42/79
    Dieses Interesse ist jedoch nach § 3 ZPO zu bewerten (Kammergericht Beschluss vom 11.04.1968 in MDR 1968, 770).
  • OLG Stuttgart, 07.02.1985 - 7 U 131/84

    Einreden gegen einen Vermächtnisanspruch auf Auflassung eines Grundstückes;

    Insoweit folgt der Senat der Auffassung des Oberlandesgerichts Frankfurt (JurBüro 1979, 1885), nach der, wenn allein der Gegenanspruch bestritten ist, dessen Wert entscheidend ist.
  • OLG Brandenburg, 07.06.2002 - 9 W 5/02

    Streitwert für Klage auf Abgabe einer Auflassungserklärung

    Etwas anderes ergibt sich schließlich auch nicht daraus, dass nach mittlerweile verbreiteter Auffassung (vgl. den Nachweis bei Schneider/Herget, a.a.O. Rn 351) bei der Auflassungsklage zu berücksichtigen ist, aus welchen Gründen oder wegen welcher Gegenforderung die Auflassung verweigert wird (vgl. dazu OLG Frankfurt/M., JurBüro 1979, 1885), also bei Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts im Hinblick auf eine geringfügige Gegenforderung nicht der volle Grundstückswert anzusetzen sein soll.
  • KG, 04.11.2002 - 22 W 302/02

    Zur Bemessung des Wertes einer auf Auflassung eines Grundstücks gerichteten

    Demgegenüber wird immer häufiger die Auffassung vertreten, dass der Streitwert gemäß § 3 ZPO nach dem Interesse des Klägers festzusetzen sei, das bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise häufig mit dem Wert der alleine streitigen Gegenforderung identisch ist (BGH [7. Zivilsenat] BauR 2002, 520: für eine Klage auf Vollzug der bereits erklärten Auflassung; KG, Beschluss vom 23. Oktober 2001, 27 W 329/01 [nicht veröffentlicht]; SchlHOLG OLGR 1998, 156; OLG Frankfurt [23. Zivilsenat] NJW-RR 1996, 636; OLG Stuttgart, IBR 1995, 141; OLG Düsseldorf OLGR 1993, 348; OLG Celle [14. Zivilsenat] JurBüro 1983, 1391; OLG Köln, ZIP 1981, 781; OLG Frankfurt [7. Zivilsenat] JurBüro 1979, 1885; OLG Braunschweig NJW 1973, 1982; Musielak/Smid ZPO, 3. Aufl., § 3: "Auflassung"; Wagner in: Beilage 1/2002 zur ZNotP, S. 2; Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 11. Aufl., Rn. 342: bei minimalen Gegenforderungen).
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